Das Seniorenmitwirkungsgesetz – Engagieren Sie sich!

Heutzutage bilden Senioren einen großen Bestandteil innerhalb der deutschen Bevölkerung. Was oftmals in den Hintergrund von Entscheidungen in der Politik gerät: Wir werden alle älter. Doch damit sich Senioren weiterhin, insbesondere in unserer schönen Stadt Hamburg, wohl fühlen können, muss einiges getan werden, was jüngeren Generationen in ihrer Entscheidungsfertigkeit vielleicht nicht direkt bewusst ist. Beispielsweise ist es enorm wichtig, dass die öffentlichen Verkehrsmittel und Bahnhöfe barrierefrei zugänglich sind. Doch da im Normalfall Treppen anstatt Aufzügen die Norm sind, muss etwas getan werden. Und es wurde etwas bewirkt! Durch den jahrelangen Einsatz von Seniorenvertretungen, konnte ein beschleunigter Umbau der U-Bahnstationen in Hamburg umgesetzt werden, die noch keinen Fahrstuhl besaßen. Die Barrierefreiheit wurde und wird um ein Wesentliches verbessert.

Doch was sind diese Seniorenvertretungen? Begonnen hat das ganze zuerst auf örtlicher Ebene. In einzelnen Städten und Gemeinden schlossen sich ältere Menschen zusammen, um besser an der Gestaltung ihres Umfelds teilhaben zu können. So wird natürlich auch der Ausgrenzung der Senioren vorgebeugt. Inzwischen lassen sich weit über 100 Seniorenvertretung zu der Dachorganisation der kommunalen Seniorenvertretung, der Landesseniorenvertretung NRW e.V., zählen. Sie stellen wichtige Ansprechpartner für Senioren, für die Politik und Verwaltungen dar. Seniorenvertretungen handeln Partei-, Konfessions- sowie Verbandsunabhängig, sie tragen die Interessen ihrer Altersgruppe zusammen, vermitteln, sowie koordinieren diese und versuchen sie durchzusetzen. Sie besitzen also vielfältige Funktionen, wie z.B. Öffentlichkeitsarbeit, Mitwirkungen bei Planungen oder wichtige Beratung bei Entscheidungen auf politischer Ebene.
Doch Seniorenvertretungen agieren auch immer generationsübergreifend. Ein großes Thema ist das Zusammenleben von Jung und Alt, natürlich werden auch andere Angelegenheiten, wie das Wohnen im Alter, Qualität der Pflege oder die Altersarmut thematisiert.
Auch in Hamburg haben Seniorenvertretungen schon Tradition. Seit über 30 Jahren gibt es sie nunmehr. So können sich Senioren in sogenannten Delegiertenversammlungen zusammensetzen und für ihre Bedürfnisse und Veränderungsvorschläge einstehen. Um diese Delegiertenversammlungen zugänglicher zu machen, wurden die Mitwirkungsrechte der Teilnehmer durch das Seniorenmitwirkungsgesetz verstärkt.
Doch wie können Sie selbst mitwirken? Zwei Grundvoraussetzungen spielen dabei eine Rolle, nämlich, dass Sie über 60 Jahre alt sind und dass sie mit Ihrer Hauptwohnung in Hamburg gemeldet sind, wobei Ihre Staatsangehörigkeit keine Rolle spielt. So können Sie an der Gestaltung Ihres Wohnumfeldes aktiv teilhaben und sich über Themen wie Gesundheit und Versorgung, Mobilität und Selbstbestimmung austauschen und dafür einstehen.
In allen sieben Bezirken Hamburgs, also in Altona, Bergedorf, Eimsbüttel, Hamburg-Mitte, Hamburg-Nord, Harburg und Wandsbek existieren Seniorenvertretungen. Falls Sie sich später als Delegierte/-r engagieren möchten, müssen Sie noch einige Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen beispielsweise Ihren Wohnsitz in einem betreffenden Bezirk haben und einer Gruppe, bzw. Organisation angehören, die ein regelmäßiges Angebot im Bereich der Seniorenarbeit besitzt. So könnten Sie sich von der Gruppe oder Organisation als Delegierte/-r entsenden lassen. Eine Alternative ohne Zugehörigkeit zu einer Gruppe/Organisation würde sein, dass Sie die Unterstützung von 20 in Ihrem Bezirk wohnenden Senioren erhalten und so wiederum Delegierte/-r werden können.
Sie wollen gerne etwas in Ihrem Bezirk bewirken und verändern? Dann fassen Sie den Mut und engagieren Sie sich, nicht nur für sich selbst, sondern auch für ihre Mitbürger!