Seniorenabzocke: Kaffeefahrten – Stornokosten auch ohne Anmeldung?

Teil 4

Muss ich bezahlen, wenn ich trotz Anmeldung nicht mitfahre?

Nicht selten verweisen Veranstalter in ihren Einladungen auf die Zahlung eines bestimmten Betrags, wenn man trotz Anmeldung nicht mitfährt.

Die Anmeldungen werden unter den potenziellen Teilnehmern als Druckmittel genutzt, indem bei Nichterscheinen hohe Ausfallkosten gefordert werden. Die Polizei rät aus diesem Grund sich garnichterst zu den Veranstaltungen anzumelden. Kommt es dennoch zu entsprechenden Forderungen, sollte man sie bis zum Erhalt eines Mahnbescheides ignorieren. Würden die Betrüger nämlich Klage erheben wollen, müssten Sie den Gerichten ihre Forderungen und Geschäftsgebaren im Detail vorlegen. Da die Veranstalter von Kaffeefahrten es anstreben anonym zu bleiben, hat allerdings noch kein betrügerisches Unternehmen je diesen Schritt gewagt. Dies bestätigt die Erfahrung der Polizei.

Sollte sich nichtsdestotrotz ein Inkassounternehmen bei Ihnen melden,  sollten Sie mit dem Informieren des zuständigen Gerichts drohen. Denn dieses kann bei nicht ordnungsgemäßem Inkasso die Genehmigung zum Inkasso widerrufen.

Die Betrüger behaupten dreist, Sie hätten sich angemeldet

Um eine Zahlungsaufforderung zu erhalten müssen Sie nicht einmal etwas tun. Die Veranstalter schicken Schreiben raus, die behaupten, dass sich der Angeschriebene für die entsprechende Kaffeefahrt eingeschrieben habe. Wenn nicht der Wunsch besteht an der Fahrt teilzunehmen, werden Stornierungsgebühren fällig. Der geforderte Betrag liegt häufig um die 20 Euro. Ein Schreiben und ein Rechnungsträger liegen meist schon im Anhang, da die Veranstalter großen Wert darauf legen, dass die Betroffenen es möglichst leicht haben in die Falle zu tappen. Die Senioren sollen entweder aus Angst vor den Kosten an der Fahrt teilnehmen oder durch das Bezahlen der Stornierungskosten 20 Euro in die Kasse spülen.

Nehmen Sie trotzdem unter keinen Umständen an der Kaffeefahrt teil und zahlen Sie auch keine Rechnung. Niemand kann Sie zwingen beim Nichtantritt Geld zu bezahlen. Dieser freche Versuch ihr Geld zu ergaunern entbehrt jeder rechtlichen Grundlage!