Teil 4<\/h2>\nMuss ich bezahlen, wenn ich trotz Anmeldung nicht mitfahre?<\/h2>\n
Nicht selten verweisen Veranstalter in ihren Einladungen auf die Zahlung eines bestimmten Betrags, wenn man trotz Anmeldung nicht mitf\u00e4hrt.<\/p>\n
Die Anmeldungen werden unter den potenziellen Teilnehmern als Druckmittel genutzt, indem bei Nichterscheinen hohe Ausfallkosten gefordert werden. Die Polizei r\u00e4t aus diesem Grund sich garnichterst zu den Veranstaltungen anzumelden. Kommt es dennoch zu entsprechenden Forderungen, sollte man sie bis zum Erhalt eines Mahnbescheides ignorieren. W\u00fcrden die Betr\u00fcger n\u00e4mlich Klage erheben wollen, m\u00fcssten Sie den Gerichten ihre Forderungen und Gesch\u00e4ftsgebaren im Detail vorlegen. Da die Veranstalter von Kaffeefahrten es anstreben anonym zu bleiben, hat allerdings noch kein betr\u00fcgerisches Unternehmen je diesen Schritt gewagt. Dies best\u00e4tigt die Erfahrung der Polizei.<\/p>\n
Sollte sich nichtsdestotrotz ein Inkassounternehmen bei Ihnen melden, \u00a0sollten Sie mit dem Informieren des zust\u00e4ndigen Gerichts drohen. Denn dieses kann bei nicht ordnungsgem\u00e4\u00dfem Inkasso die Genehmigung zum Inkasso widerrufen.<\/p>\n
Die Betr\u00fcger behaupten dreist, Sie h\u00e4tten sich angemeldet<\/h2>\n
Um eine Zahlungsaufforderung zu erhalten m\u00fcssen Sie nicht einmal etwas tun. Die Veranstalter schicken Schreiben raus, die behaupten, dass sich der Angeschriebene f\u00fcr die entsprechende Kaffeefahrt eingeschrieben habe. Wenn nicht der Wunsch besteht an der Fahrt teilzunehmen, werden Stornierungsgeb\u00fchren f\u00e4llig. Der geforderte Betrag liegt h\u00e4ufig um die 20 Euro. Ein Schreiben und ein Rechnungstr\u00e4ger liegen meist schon im Anhang, da die Veranstalter gro\u00dfen Wert darauf legen, dass die Betroffenen es m\u00f6glichst leicht haben in die Falle zu tappen. Die Senioren sollen entweder aus Angst vor den Kosten an der Fahrt teilnehmen oder durch das Bezahlen der Stornierungskosten 20 Euro in die Kasse sp\u00fclen.<\/p>\n
Nehmen Sie trotzdem unter keinen Umst\u00e4nden an der Kaffeefahrt teil und zahlen Sie auch keine Rechnung. Niemand kann Sie zwingen beim Nichtantritt Geld zu bezahlen. Dieser freche Versuch ihr Geld zu ergaunern entbehrt jeder rechtlichen Grundlage!<\/b><\/p>\n<\/div><\/section>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"
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